Rechenschafts- und Dokumentationspflichten erfüllen
Ihre Herausforderungen
Datenschutz als Qualitätsmerkmal
Datenschutz-Dokumentation
Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DS-GVO
Bearbeitung von Anfragen von betroffenen Personen
Datenschutz Verstöße werden scharf sanktioniert
Schulung der Mitarbeiter
Meldepflicht von „Daten-Pannen“
IT-Sicherheit auf dem „Stand der Technik“
Die Konsequenzen
Aufsichtsbehörde erhängt Bußgeld je nach Schwere des Verstoßes
Haftung des Geschäftsführers oder Vorstandes als Verantwortlicher Viele Verstöße, wie z. B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gelten als grob fahrlässiges Verhalten
Zeitaufwand Die Bearbeitung der Anforderungen kostet Zeit, Geld und Nerven
Unsere Lösung - Ihre Vorteile
Wir übernehmen Funktion als externer Datenschutzbeauftragter
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir alle datenschutzrechtlich notwendigen Dokumente
Wir bearbeiten alle eingehenden Anfragen von betroffenen Personen
Wir melden eine Daten-Panne an die Aufsichtsbehörde und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung